Aus- und Weiterbildung in der DGPT

Zu sehen ist das Logo der DGPT (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie DGPT e.V.)

Ärzt:innen, Psycholog:innen sowie zukünftig nach neuem Recht approbierte Psychotherapeut:innen ohne Weiterbildung können sich, ggf. berufsbegleitend, zum Psychoanalytiker aus- bzw. weiterbilden lassen oder eine Aus- bzw. Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie absolvieren. Die Aus- und Weiterbildung ist so aufgebaut, dass sie immer auch die Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), die Vorschriften der Landesärztekammern sowie zukünftig die Regelungen der Psychotherapeutenkammern erfüllt. Nach erfolgreich durchlaufener Aus- bzw. Weiterbildung erwerben Ärzte, Psychologen bzw. zukünftig approbierte Psychotherapeuten die Berechtigung, die entsprechenden psychotherapeutischen Verfahren innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung auszuüben und abzurechnen, sofern sie nach der jeweiligen Bedarfsplanung eine Zulassung von der Kassenärztlichen Vereinigung bekommen.

Im Rahmen einer Reform der Aus- und Weiterbildung für Psychotherapeut:innen traten am 1. September 2020 das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz und die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Kraft. Durch die Übergangsfrist können bis zu diesem Datum begonnene Ausbildungen bis 2032 und in Härtefällen bis 2035 nach altem Recht abgeschlossen werden.

Der neue Weg zur Approbation führt über ein dreijähriges polyvalentes Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium. In Theorie- und Praxisanteilen werden bereits während des Universitätsstudiums grundlegende psychotherapeutische Kompetenzen in Diagnostik, Beratung und Behandlung von psychisch kranken Menschen vermittelt. Das Studium endet mit der Approbation, die zum Führen der Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut berechtigt.

An das Studium kann sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten anschließen. Während der ambulanten und stationären Weiterbildungsphasen erfolgt die Spezialisierung auf ein Gebiet und die Vertiefung eines Psychotherapieverfahrens. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung ist die Voraussetzung für die Durchführung von Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die erfolgreich abgeschlossene Aus- und Weiterbildung ermöglicht die ordentliche Mitgliedschaft im Institut und in der DGPT, außerdem ist sie häufig mit einem zusätzlichen Fachgesellschaftsabschluss (Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie, Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie, Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Deutsche Psychoanalytische Vereinigung) kombinierbar.

Weitere Informationen zur Aus- und Weiterbildung in der DGPT finden Sie hier.

Download Flyer zur Aus- und Weiterbildung in der DGPT:

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Download neue Musterweiterbildungsordnung für Psychotherapeut:innen:

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